Mehrfamilienhaus verkaufen: Direktverkauf oder Makler?
Wer ein Mehrfamilienhaus oder Wohn- und Geschäftshaus verkaufen will, hat zwei grundsätzlich verschiedene Wege. Beide sind legitim — sie unterscheiden sich in Dauer, Diskretion und Sicherheit. Ein ehrlicher Vergleich.
Weg 1: Der klassische Verkauf über einen Makler
Der Makler bereitet das Objekt auf, inseriert auf den Portalen und organisiert Besichtigungen. Seine Stärke: Er trägt das Objekt in den breiten Markt — bei gefragten, unkomplizierten Objekten kann der Bieterwettbewerb den besten Preis erzielen.
Die Kehrseite erleben viele Eigentümer erst unterwegs: Die Vermarktung dauert bei Anlageobjekten häufig sechs bis zwölf Monate, das Objekt ist über die Portale öffentlich sichtbar — auch für Mieter und Wettbewerber —, und ob ein Interessent am Ende wirklich finanziert, zeigt sich oft erst spät. Platzt die Finanzierung, beginnt der Prozess von vorn.
Weg 2: Der Direktverkauf an einen Projektentwickler
Beim Direktverkauf verhandeln Sie ohne Zwischenschritt mit dem Käufer selbst. Ein Entwickler kauft nicht zum Wohnen, sondern um das Objekt weiterzuentwickeln — deshalb schrecken ihn Leerstand, Sanierungsstau oder Denkmalschutz nicht ab; sie sind sein Geschäftsmodell.
- Geschwindigkeit: Ersteinschätzung in Tagen statt Monaten, kein Vermarktungsvorlauf.
- Diskretion: keine Portale, keine Besichtigungsserien — Mieter und Umfeld erfahren vom Verkauf erst, wenn er vollzogen ist.
- Sicherheit: ein professioneller Käufer mit geklärter Finanzierung und Erfahrung in der Abwicklung.
- Kosten: ohne Makler fällt für Sie keine Verkäuferprovision an.
- Flexibilität: Asset- oder Share-Deal, je nach Ihrer steuerlichen Situation.
Ehrlich ist auch: Der Direktkäufer kalkuliert Sanierung, Risiko und Marge ein. Wer ein perfekt gepflegtes Objekt in Bestlage besitzt und Zeit hat, kann im Bieterverfahren mehr erzielen. Wer Wert auf Tempo, Diskretion und Abschlusssicherheit legt — oder ein Objekt mit Entwicklungsbedarf hält —, fährt mit dem Direktverkauf meist besser.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Mietaufstellung mit Ist-Mieten und Laufzeiten
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Angaben zu Baujahr, Modernisierungen und bekannten Mängeln
- Energieausweis, sofern vorhanden
Für eine erste Einschätzung genügen Ort, Objektart und grobe Eckdaten — alles Weitere klärt sich im Gespräch.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung zum Einzelfall.