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Ratgeber · SteuernStand: September 2026Lesezeit ca. 5 Min.

Denkmal-AfA: Wie Käufer sanierter Altbauten Steuern sparen

Kaum ein steuerliches Instrument ist für Immobilienkäufer so stark — und kaum eines wird so oft missverstanden. Was die erhöhte Abschreibung nach §§ 7i und 10f EStG leistet, wer sie bekommt und welche Fehler sie kosten.

Das Prinzip in einem Absatz

Wer ein Baudenkmal erwirbt und denkmalgerecht sanieren lässt, kann die begünstigten Sanierungskosten steuerlich abschreiben — deutlich schneller und umfassender als bei jeder anderen Bestandsimmobilie. Der Staat belohnt damit, dass private Käufer historische Substanz erhalten, die sonst verfallen würde.

Die zwei Wege

Kapitalanleger (§ 7i EStG)Selbstnutzer (§ 10f EStG)
Abschreibung8 Jahre je 9 %, danach 4 Jahre je 7 % der begünstigten Sanierungskosten10 Jahre je 9 % der begünstigten Sanierungskosten
Summe100 % über 12 Jahre90 % über 10 Jahre
VoraussetzungVermietungNutzung zu eigenen Wohnzwecken

Zusätzlich schreiben Vermieter die Altsubstanz und den Grundstücksanteil regulär ab. Je höher der Sanierungsanteil am Kaufpreis, desto größer der Effekt — bei Kernsanierungen macht er häufig den größten Teil des Kaufpreises aus.

Die Spielregeln, an denen es scheitert

  1. Erst kaufen, dann sanieren. Begünstigt sind nur Maßnahmen, die nach dem notariellen Kaufvertrag durchgeführt werden. Wer eine bereits fertig sanierte Denkmalwohnung kauft, geht bei der Denkmal-AfA leer aus. Deshalb werden Denkmalprojekte typischerweise vor Sanierungsbeginn verkauft.
  2. Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor Baubeginn. Die Maßnahmen müssen mit der zuständigen Behörde abgestimmt sein; sie stellt später die Bescheinigung aus, die das Finanzamt verlangt.
  3. Nur der begünstigte Teil zählt. Die Behörde bescheinigt, welche Kosten denkmalbedingt erforderlich waren. Eine seriöse Projektkalkulation weist den Sanierungsanteil von Anfang an transparent aus.
Beispiel aus unserer Arbeit: Beim Projekt „Das Zeller" — dem denkmalgeschützten ehemaligen Auktionshaus auf der Lindauer Insel — erwerben Käufer vor Beginn der Kernsanierung. Die denkmalgerechte Sanierung wird mit der Denkmalpflege abgestimmt; Käufer können die begünstigten Sanierungskosten nach §§ 7i bzw. 10f EStG geltend machen.

Für wen sich das rechnet

Am stärksten wirkt die Denkmal-AfA bei Käufern mit hohem persönlichem Steuersatz: Die Abschreibung mindert das zu versteuernde Einkommen in den Jahren nach dem Kauf erheblich. Sie ersetzt aber keine Standortentscheidung — ein Denkmal in schwacher Lage bleibt ein schwaches Investment mit gutem Steuereffekt. Die Reihenfolge lautet: erst Lage und Substanz, dann Steuer.

Dieser Beitrag erklärt die Systematik allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Höhe und Wirkung der Abschreibung hängen vom Einzelfall ab — besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater.

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